Liebe Basisgruppen,
bitte wählt in allen Basisgruppen eine/n Vertreter/in für den neu geschaffenen Basisgruppenrat. Untenstehend ist der Abschnitt der Satzung abgetippt, der sich mit dem Basisgruppenrat beschäftigt. Falls ihr dennoch Fragen habt, wendet euch so schnell wie möglich an Isabelle.
Die konstituierende Sitzung wird entweder am 25.04. oder am 16.05. in Wolfenbüttel stattfinden. Fahrtkosten werden erstattet. Tragt euch zur besseren Planung bitte in den Doodle ein. Der LSPR braucht bis spätestens zum 24.03. eine Rückmeldung, wer von Euch delegiert ist und welcher Termin besser passt!
§ 11
Basisgruppenrat
(1) Der Basisgruppenrat besteht aus je einer/einem VertreterIn der Basisgruppen. Die Wahl und Abwahl der Mitglieder des BGR obliegt der Selbstorganisation der Basisgruppen. Der BGR kann sich im Rahmen dieser Satzung eine Geschäftsordnung geben.
(2) Der Basisgruppenrat besitzt gegenüber dem LSPR Kontroll-, Konsultativ- und Initiativfunktion. Er stellt die Kommunikation zwischen den Basisgruppen, den Landesarbeitskreisen sicher, unterstützt den LSPR in der Projekt- und Kampagnenentwicklung und deren Durchführung in den Basisgruppen. Er kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln Beschlüsse des LSPR aufheben. Der entsprechende Beschluss muss dann erneut im LSPR behandelt werden und bedarf zu seiner Gültigkeit einer Mehrheit von zwei Dritteln der LandessprecherInnen.
(3) Der BGR trifft sich mindestens alle 3 Monate und ist beschlußfähig wenn mindestens die Hälfte der BasisgruppenvertreterInnen anwesend sind.
(4)Der Basisgruppenrat bekommt die Kompetenz den Basisgruppentopf zu verwalten und das Geld projektbezogen an die Basisgruppen auszugeben.

















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